Bei einem Arbeits- oder Schulunfall und einer Wiedererkrankung aufgrund eines Arbeitsunfalls ist die freie Arztwahl eingeschränkt: Die betroffene Person muss normalerweise einem Durchgangs-Arzt vorgestellt werden. Das Durchgangs-Arzt-Verfahren, kurz D-Arzt-Verfahren genannt, regelt die Behandlung und Abrechnung eines Arbeits- und Schulunfall.
Erste Ansprechpartner: Ihre Ärzte im COC-Kempten
Sucht ein Verletzter zuerst seinen Hausarzt auf, überweist dieser den Patienten an einen sogenannten D-Arzt. Nachdem bei einem Arbeitsunfall statt der Krankenkasse die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten trägt, ist für den Besuch beim D-Arzt kein Krankenschein oder eine Chipkarte erforderlich. Verordnete Medikamente sowie Hilfs- und Heilmittel sind zuzahlungsfrei. Diese Regelung gilt auch für Privatpatienten. Im COC sind von den Berufsgenossenschaften entsprechend zugelassene Durchgangs-Ärzte tätig.
D-Ärzte: Mediziner mit besonderen Qualifikationen
Die Zulassung zum D-Arzt wird von den zuständigen Landesverbänden der Berufsgenossenschaft erteilt. Nach Arbeits- oder Wegeunfällen sind Ärzte mit besonderen Qualifikationen gefragt. D-Arzt darf nur werden, wer Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzbezeichnung "Spezielle Unfallchirurgie" ist.
Der D-Arzt soll als Quasi-Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung die gesamte Behandlung steuern. Er ist also von der Erstversorgung über die Rehabilitation bis hin zur Empfehlung von Entschädigungsleistungen koordinierend tätig. Der Arbeitgeber ist aufgefordert, seine Beschäftigten darüber zu informieren.
COC Kempten
Dr. Buschmeier | Dr. Haver | Dr. Rauch
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